Hält der Garten Winterschlaf?

Im Winter macht man es sich drinnen gemütlich und genießt die wohlige Wärme vor dem Ofen – im Außenbereich ist schließlich nichts zu tun. Oder etwa doch? Tatsächlich sollten Sie ihrem Grundstück auch im Winter etwas Zuwendung entgegenbringen, denn ganz ohne Arbeit geht es auch in der kalten Jahreszeit nicht.

Flächen, Bäume und Sträucher vom Schnee entlasten

Schnee kann auf Pflanzen einen wunderbaren Kälteschutz darstellen. Sobald er allerdings schwer auf Zweigen und Ästen liegt, ist er weniger ein Schutz – sondern eine Last. Die Pflanzen können Sie am besten durch sanftes Abkehren des Schnees befreien, damit keine Zweige abbrechen.

Eine effektive Befreiung von Eis und Schnee auf Grundstücksflächen beginnt mit der gezielten Bekämpfung von Eisbildung. Unter einer romantischen Schneedecke am frühen Morgen kann sich ansonsten bereits eine gefährliche Eisdecke verstecken. Nach wenigen Tagen bilden sich schlimmstenfalls festgefrorene Flächen und diese hartnäckigen Eisbildungen müssten dann mit viel Aufwand entfernt werden. Deswegen ist es leichter, die Eisbildung von Anfang an im Griff zu haben. Um das Grundstück von Eis und Schnee zu befreien und die Flächen wieder begehbar zu machen, können direkt nach dem Schneefall handgeführte Radialbesen oder Selbstfahrer zum Einsatz kommen. Die Selbstfahrer können dabei neben einem Besen sogar mit einem Schneeschild oder einer Schneefräse ausgestattet werden, um die Flächen gründlich vom Schnee zu befreien.

Schneeräumen – Wann und Wie?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die Verkehrsversicherungspflicht zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schneefrei zu halten, damit keine Verletzungsgefahr durch rutschige Flächen besteht. Die genauen Vorgaben, wann der Schnee zu räumen ist, können in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinde eingesehen werden. In den meisten Gemeinden beginnt die Streupflicht morgens zwischen sechs und sieben Uhr und endet abends um 21 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie ein bis zwei Stunden später.

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